SAHLBERG erhält Bewilligung zum Authorized Economic Operator

Die SAHLBERG GmbH ist seit 4. April 2019 Authorized Economic Operator (AEOF), auf Deutsch: „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (ZWB). Diese Bewilligung erhalten Unternehmen, die ihre zollrechtlich relevanten Prozesse an die heutigen Sicherheitsbedürfnisse angepasst haben. Betrachtet wird dabei der komplette Supply-Chain-Prozess – vom Hersteller über den Händler, Spediteur und Zollagenten bis hin zum Warenempfänger. Aufgrund eines vereinfachten Zollverfahrens profitieren Kunden von einer schnelleren Abwicklung und somit einem insgesamt beschleunigten Warentransport. Durch die zertifizierte Absicherung der Lieferkette soll zudem die unkontrollierte Ausbreitung rüstungsfähiger Güter und die Unterstützung terroristischer Organisationen verhindert werden. Ob Unternehmen die Voraussetzungen und Pflichten einhalten, die ihnen als AEO obliegen, wird regelmäßig von den Zollbehörden überprüft. Aufgrund dieses flächendeckenden Monitorings gelten AEOs als besonders sicher und vertrauenswürdig.

Höchste Anforderungen in Sachen Sicherheit Mit dem Status AEO-F (Full) erfüllt SAHLBERG die höchsten Anforderungen der Weltzollorganisation. Dabei geht es um zollrechtliche Vereinfachungen gemäß AEO-C (Customs) sowie um sicherheitsrelevante Bedingungen (AEO-S). Der Sicherheitsaspekt ist für SAHLBERG besonders wichtig, da der Technische Händler auch namhafte, international tätige Unternehmen beliefert, die großen Wert auf eine sichere Lieferkette legen.
 Die Vorbereitungen auf die AEO-Bewilligungsprüfung waren aufwändig. Neben umfassenden Umbaumaßnahmen mussten neue Prozesse implementiert und bestehende neu strukturiert werden. Es gab zahlreiche neue Arbeitsanweisungen, auch eine Zugangskontrolle per Chipkarte wurde eingeführt. Durch die optimierten Prozesse und Kontrollmaßnahmen konnte SAHLBERG nicht nur die AEO-Auflagen erfüllen, sondern auch seine interne Sicherheit deutlich erhöhen. So lassen sich zollbedingte Verzögerungen beim internationalen Warentransport sowie Sicherheitszwischenfälle durch die strengen AEO-Vorgaben reduzieren.

Effektives Risikomanagement für den Zoll Die Bewilligung als AEO wurde von der Weltzollorganisation (WZO) ins Leben gerufen, um den weltweiten Austausch von Waren und Finanzströmen sicherer und einfacher zu gestalten. Im Hinblick auf die fortschreitende Globalisierung und veränderte internationale Sicherheitslage schafft die Bewilligung weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen.

Derzeit verfügen mehr als 6.400 Unternehmen in Deutschland über eine AEO-Bewilligung. Von diesen haben 2.640 Firmen den bei SAHLBERG erreichten Status AEO-F, darunter viele Speditionen und Transportunternehmen sowie Großunternehmen, die zu den Kunden beziehungsweise Lieferanten von SAHLBERG zählen. Den AEO-Status können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, seit Januar 2008 beantragen. Der Status ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig, außerdem wird er in der Schweiz sowie in Norwegen, Japan, den USA und China anerkannt. Mit Kanada führt die EU derzeit entsprechende Verhandlungen.

Zurück