REACH Informationen

 

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

 

Sie wurde erlassen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern

 

Gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung (EG/1907/2006) sind unsere Lieferanten mit Bekanntgabe der Kandidatenliste verpflichtet, uns automatisch und unverzüglich Informationen über „besonders besorgniserregende Stoffe“, sogenannte SVHC in Artikeln, Erzeugnissen und Verpackungen zu übermitteln.

 

SVHCs (Substances of Very High Concern = besonders besorgniserregende Stoffe) sind chemische Verbindungen, welche nach der REACH-Verordnung mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind. Diese Stoffe können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben. Daher besteht Informationspflicht innerhalb der Lieferkette, sobald ein SVHC die Konzentration von 0,1 % (w/w) übersteigt. Wenn ein Stoff als besonders besorgniserregend eingestuft wird, erfolgt die Aufnahme in die ECHA-Kandidatenliste. Zur eindeutigen Identifikation wird eine internationale Register-Nummer (CAS-Nummer) vergeben.

 

Bitte beachten Sie:
SVHC > 0,1 % (w/w) sind nicht verboten, sondern nur informationspflichtig.

 

Über eventuell enthaltene „besonders besorgniserregende Stoffe“ in den von uns gelieferten Artikeln werden Sie als SAHLBERG-Kunde durch einen entsprechenden Andruck auf Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung informiert. Über Teile, die vom Kunden beigestellt werden, können von uns keine Aussagen gemacht werden. Die Verantwortung hierfür liegt allein beim Kunden.

 

CAS Nr. 84852-15-3

Phenol, 4-nonyl-, branched

 

Weitere Informationen

ECHA - Registrierte Stoffe

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