Schlauchleitungsfertigung und Prüfung

Weil sicher einfach besser ist: Schlauchleitungsfertigung und Prüfung

Als zertifizierter Fachbetrieb für Schlauch- und Armaturentechnik bieten wir Ihnen hochwertige Schlauchleitungen für jedes Einsatzgebiet. Unsere Komplettlösungen sorgen für Sicherheit bei Ihren Produktionsabläufen und eine konstante Produktqualität. Selbstverständlich werden alle einschlägigen Normen und Verordnungen erfüllt.

Anwendungstechnische Beratung

  • Herstellerunabhängig
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Umfangreiches Lagersortiment an Qualitätsprodukten

  • Breites und tiefes Sortiment führender Qualitätshersteller
  • Hohe Verfügbarkeit ab Lager

Fertigung von Neuleitungen im SAHLBERG Fluid Center (S.F.C.)

  • Baugruppen komplett oder vormontiert
  • Fertigungsnachweis nach DGRL 2014/68/EU
  • Verpressen von Schlauchleitungen für hygienische Verbindungen bis DN 100 mm
  • Montage von Schlaucharmaturen mit Klemmfassung nach DIN EN 14420 ff.
  • Prüfdokumentation mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204

Schlauchleitungs-Prüfung mit Prüfzeugnis

  • Mobil vor Ort mit Prüffahrzeug oder im SAHLBERG Fluid Center
  • Reparaturservice auch vor Ort mit Prüffahrzeug
  • Endoskopie von Schlauchleitungen
  • Wiederholprüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch "befähigte Personen"
  • Prüfdokumentation durch Prüfbescheinigung nach TRBS 1201

Schlauchleitungsverwaltung und Prüfintervall-Service

  • EDV-gestützter Dokumentations- und Prüfintervall-Service

Schulungen

  • Grundlagenschulung für den Überblick über einschlägige gesetzliche Vorschriften und Regelwerke DGRL 2014/68/EU, Arbeitsmittelverordnung (Betriebssicherheitsverordnung), BG Merkblatt T002 (aktueller Stand)
  • Fortbildungsschulung für den Schlauchbeauftragten oder die "befähigte Person" in Kooperation mit BG RCI oder TÜV; ausführliche Schulung über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Regelwerke DGRL 2014/68/EU, Arbeitsmittelverordnung, BG Merkblatt T002 (aktueller Stand)
  • Informationsbeschaffung im Rahmen der Aufgaben aus der Arbeitsmittelverordnung (Anerkennung als Einsatzzeit für Sicherheitsfachkräfte)